Aktuelle Seite: Aktuelles
<
6 / 7
>
 

Steuerfalle "offene Forderungen": Kein Ausbuchen ohne schlüssige Dokumentation

Die Tage werden kürzer. Draußen ist es kalt. Da kommt ein brennender Kamin ganz gelegen. Beim Blick in das Feuer schweifen die Gedanken von einem Thema zum anderen. Bis Weihnachten sind noch viele Termine wahrzunehmen, Aufgaben zu erfüllen und Entscheidungen zu treffen. Eine wichtige, immer wieder aufgeschobene Entscheidung, betrifft die offenen Honorarforderungen. Wie gehe ich am besten damit um? 
 
Kamin - brennendes HolzSicher kennen Sie die Situation, dass ein Patient auf Ihre Zahlungserinnerung einfach nicht reagiert. Sie fragen sich dann, ob es sich lohnt, das Honorar gerichtlich einzutreiben oder ob das Ganze rein wirtschaftlich betrachtet sinnlos ist. Diese Patienten zahlen eh nicht! Das Geld für den Anwalt schmeiße ich noch zusätzlich hinterher. Sofern Sie die Forderungen gedanklich schon abgeschrieben haben, müssen Sie diese auch aus der Buchhaltung in Ihrer Praxissolftware ausbuchen. Das kann gefährlich werden, wenn die Dolumentation nicht ausreichend ist. Die Steuerprüfer legen großen Wert auf eine schlüssige Dokumentation. Ist sie nicht schlüssig, unterstellt der Prüfer, dass das Honorar bar eingenommen wurde, nur der Eintrag in der Buchführung fehlte eben. Spätestens dann, wenn Sie Einkommensteuer zuzüglich 6% Zinsen pro Jahr für die nicht erhaltenen Honorare zu zahlen haben, kommt Ihnen in den Sinn, dass die Investition in ein gerichtliches Mahnverfahren vielleicht doch die bessere und auch günstigere Alternative gewesen wäre.

Es gibt aber noch Weiteres zu bedenken, wenn Sie eine Entscheidung über gerichtlich mahnen oder nicht treffen. Es kann sein, dass sich Ihr "laxes" Verhalten in Bezug auf das Mahnen bei Ihren Patienten herumspricht. Sie bekomen den Ruf, dass gerade kleinere Rechnungen nicht von Ihnen durchgesetzt werden. Plötzlich haben Sie die Praxis voller Patienten - nur keiner will zahlen.

Aus Sicht jedes wirtschaftlich denkenden Menschen gibt es keinen Grund auf das Honorar für erbrachte Leistungen zu verzichten. Das sieht der Betriebsprüfer genau so und unterstellt deshalb, dass bei fehlendem Nachgehen von Forderungen, vielleicht andere Gründe, als wirtschaftliche, für Sie wichtiger waren. Vielleicht waren es Freunde oder Verwandte, die behandelt wurden und die "Bezahlung" ist auf andere Weise erfolgt.

Das Zauberwort heißt wie in Ihrer ärztlichen Praxis: Dokumentation. Mit diesem Thema haben wir uns als Steuer- und Anwaltskanzlei schon oft beschäftigt. Intensiv im Jahr 2010. Auf unserer Homepage strategisch-steuern.de Können Sie die Beiträge in derm Menü "Publikationen" nachlesen.

Wenn Sie sich nach der Lektüre doch für ein gerichtliches Mahnverfahren entscheiden, dann stehen Sie vor der nächsten Herausforderung. Ist die Organisation der Rechnungsschreibung und des Mahnwesens in Ihrer Praxis so eingerichtet, dass Sie ohne Probleme Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen können? Oft ist das leider nicht der Fall. Es vergeht kostbare Zeit, um zunächst einmal die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Mahnverfahren zu schaffen. Das kann dann bis zum Jahresende eng werden, denn Forderungen haben ein Verfallsdatum. Mit Ablauf des 31.12.2016 verjähren unter bestimmten Voraussetzungen alle Forderungen vor 2014. Dann bekommt der Blick in den Kamin eine ganz andere Assoziation. Es wird Geld verbrannt. Schade!

Wenn schon die Zeit in 2016 knapp wird, dann können Sie den Entschluss fassen, Ihre Organisation des Rechnungsschreibens und des Mahnwesens für die Zukunft zu verbessern. Buchen Sie unser Seminar "mahnsicher abrechnen". Unsere Mitarbeiterin Nicole Nürnberger-Dietzsch zeigt Ihnen aus Sicht einer Rechtsanwaltsfachangestellten, wie Sie Ihre Praxis in Bezug auf ein mahnsicheres Abrechnen bestmöglich organisieren. Sie schult Rechtanwälte im Umgang mit Rechtsanwaltssoftware und beherrscht das Aufgabengebiet des gerichtlichen Mahnverfahrens aus dem Effeff.

KONTAKT

 
PSP Akademie
Schiffgraben 22
30175 Hannover
Fon: +49 511 990 75 0
Fax: +49 511 990 75 75
E-Mail: mail@psp-akademie.de

FOLGEN SIE UNS:


Folgen Sie der PSP Akademie auf facebook


Expertise + Referenz

 
Die PSP Akademie ist ein Geschäftsbereich der Peters Schoenlein Peters Partnerschaft mbB Steuer- und Anwaltskanzlei in Hannover.

Downloads

Flyer der PSP Akademie  PDF (699 KB)
COPYRIGHT © 2015 PSP-AKADEMIE.DE